Die Corona-Pandemie stellt sowohl die Reisebranche als auch den Reisenden vor neue Herausforderungen. Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Von Fragen rund um Ihre Hotelbuchung bis hin zu Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie alle wichtigen Antworten. Wir aktualisieren diese FAQs für Sie fortlaufend.

Häufig gestellte Fragen für Wellnessreisende (FAQ)
Freu´ Dich drauf! Wunschwellness 2021
Lassen Sie sich jetzt von tollen Wellnessreisen inspirieren: einfach Wunsch-Reisetermin aus über 300 Wellnessreisen mit Anreise ab April 2021 frei wählen und bis zum 31.03.2021 völlig entspannt entscheiden, ob man die Reise wirklich antreten möchte und kann. Ansonsten wird Ihre Anfrage automatisch storniert, ohne weiteres Zutun und natürlich kostenlos.
Wunschwellness 2021
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Was bedeutet Wunschtermin und ist dieser verbindlich?
Hierbei handelt es sich um den Termin, an dem Sie verreisen wollen. Wählen Sie einfach ein Datum aus, an dem Sie verreisen möchten und sichern Sie sich diesen Wunschtermin unverbindlich und risikolos. Entscheiden Sie dann ganz bequem, ob Sie den Termin antreten können und wollen. Wenn nicht, wird dieser automatisch und ohne Ihr Zutun kostenlos storniert.
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Bis wann kann ich mir meinen Wunschtermin sichern?
Sie können Ihren Wunschtermin risikofrei und unverbindlich noch bis zum 31.12.2020 sichern.
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Gilt dann das Beherbergungsverbot noch, wenn ich im Dezember verreisen will?
Das ist noch unklar. Am 30.11.2020 tagt die Bundesregierung erneut und entscheidet dann über alles Weitere. Informieren Sie sich bitte vor der Reise über die Regelungen im jeweiligen Bundesland oder in der Region. Die aktuellen Regelungen pro Bundesland im Detail finden Sie weiter unter auf dieser Seite.
Umbuchung/Stornierung:
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Wie viele Tage vor Reiseantritt kann ich meine Reise umbuchen oder stornieren?Sie können Ihre Reise 48 Stunden vor Reiseantritt kostenlos umbuchen. Unser Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, sich Ihren Wunschtermin bis zum 31.12.2020 unverbindlich und risikolos zu sichern. Dieser wird ohne Ihr Zutun bei nicht angetretener Reise automatisch und kostenlos storniert wird.
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Ist die Stornierung kostenlos?Mit dem Wunschtermin schon, Ihre Buchung wird automatisch storniert, wenn Sie die Reise nicht antreten können oder wollen.
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Was mache ich, wenn das Hotel, in dem ich mich gerade befinde, von heute auf morgen zum Risikogebiet erklärt wird. Muss ich meinen Urlaub dann abbrechen?
Ja das müssen Sie. Hier buchen Sie entweder auf ein Hotel um, das nicht in einem Risikogebiet liegt oder auf einen unbestimmten Termin/ ein unbestimmtes Hotel ihrer Wahl.
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Muss ich aus dem Hotel abreisen, wenn mein Wohnort während meines Aufenthaltes zum Risikogebiet erklärt wurde?
Nein, das müssen Sie nicht. Wird Ihr Wohnort während Ihres Aufenthaltes zum Risikogebiet erklärt und war davor eine unbedenkliche Region, können Sie ohne Weiteres weiterhin Ihren Urlaub genießen.
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Was passiert, wenn eine mitreisende Person aus einem Risikogebiet kommt und eine nicht. Kann Sie trotzdem verreisen, mit oder ohne EZ-Aufschlag?
Es ist für die mitreisende Person aus dem Risikogebiet möglich, auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen auf ein Einzelzimmer zum Einzelzimmerpreis. Dafür wird das Hotelangebot auf Verfügbarkeit geprüft.
Allgemeine Fragen:
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Wohin kann ich verreisen?
Touristische Reisen sind vorerst bis zum 30.11.2020 untersagt. Bundesregierung und Länder werden dann erneut beraten, wie es weitergeht.
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Ist ein Aufenthalt im Hotel oder in der Therme sicher?
Ja, die Hotels erfüllen die allerneusten Hygiene- und Sicherheitsstandards und sorgen dafür, dass Sie sich bei Ihrem Aufenthalt sicher fühlen. Dazu gehören unter anderem genügend Abstand im Wellnessbereich, das Tragen von Masken des Hotelpersonals und Desinfektionssäulen.
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Wo gilt ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus Hotspots?
Weiter unten auf dieser Seite haben wir eine Übersicht über alle Bundesländer und die dort aktuellen Regelungen zusammengestellt. Klicken Sie einfach auf Ihr Bundesland oder auf das, in das Sie verreisen möchten und Sie bekommen detaillierte Informationen zu den Regelungen bei örtlich erhöhter Infektionsgefahr.
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Wo sehe ich, ob mein Wohnort als aktueller Hotspot eingestuft wird?
Auf den Seiten des RKI können Sie sich über Ihren Wohnort informieren und sehen, ob dieser als Hotspot eingestuft wird oder nicht. Unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html finden Sie ein Dashboard mit täglich aktualisierten Fallzahlen zu Bundesland und Landkreis.
Tests / Anerkennung von Tests:
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Gilt ein positiver Antikörpertest als negativer Coronatest?
Nein, auch mit nachgewiesenen Antikörpern kann man noch ansteckend sein. Gehen Sie auf Nummer sicher und machen Sie einen PCR-Test.
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Werden Ergebnisse von Coronaschnelltest aus der Apotheke oder aus dem Internet akzeptiert?
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In manchen Bundesländern werden Schnelltests akzeptiert, in anderen brauchen Sie ein ärztliches Attest, um im Hotel einchecken zu dürfen. Informieren Sie sich auch hier über die örtlich geltenden Regelungen. Mehr Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Regelungen pro Bundesland
Wir sind gerne für Sie da
Wir helfen im individuellen Fall gerne weiter. Unser kompetentes Serviceteam steht Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 10:00 - 16:00 Uhr beratend und informativ zur Seite.
AT: +43 (0) 7 2000 58 68-78
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